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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für die unentgeltliche Zusammenarbeit an Entwicklungsprojekten. CrazyDevelopment verlangt kein Entgelt und nimmt keine Zahlungen entgegen.

Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsumfang
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
  5. Termine und Fristen
  6. Unentgeltlichkeit
  7. Änderungswünsche
  8. Abnahme
  9. Nutzungsrechte
  10. Fremdleistungen und Drittsoftware
  11. Gewährleistung
  12. Haftung
  13. Wartung und Support
  14. Vertraulichkeit und Datenschutz
  15. Referenznennung
  16. Laufzeit und Kündigung
  17. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen CrazyDevelopment, Inhaber Markus G., Helene-Lange-Straße 47, 23558 Lübeck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Leistungen der Softwareentwicklung, Webentwicklung, Beratung, Wartung und verwandter Dienste.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung, ein Projekt anzufragen.

(2) Auf Grundlage der Anfrage beschreibt der Auftragnehmer in Textform, was er umsetzen kann. Diese Zusage ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung versendet bzw. mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich einer dort genannten Leistungsbeschreibung oder eines Pflichtenhefts.

(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere — sofern nicht gesondert beauftragt — die Beschaffung von Inhalten und Medien, Suchmaschinenoptimierung über die technischen Grundlagen hinaus, rechtliche Prüfungen sowie die Erstellung von Rechtstexten.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

(4) Softwareentwicklung erfolgt nach dem anerkannten Stand der Technik. Ein Anspruch auf vollständig fehlerfreie Software besteht nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Datenbanken) die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.

(3) Rückmeldungen, Freigaben und Testergebnisse erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen, andernfalls innerhalb von 10 Werktagen.

(4) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Führt die fehlende Mitwirkung dazu, dass die Arbeit nicht sinnvoll fortgeführt werden kann, darf der Auftragnehmer das Projekt beenden.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Angegebene Termine sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. längerfristige Ausfälle von Infrastrukturdiensten, behördliche Maßnahmen, Krankheit) verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung.

§ 6 Unentgeltlichkeit

(1) Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers werden unentgeltlich erbracht. Ein Entgelt wird weder vereinbart noch geschuldet; es werden keine Rechnungen gestellt und keine Zahlungen entgegengenommen.

(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erbringung der Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer entscheidet frei, welche Projekte er annimmt, und kann die Mitarbeit jederzeit beenden (§ 16).

(3) Kosten, die bei Dritten anfallen — etwa für Hosting, Domains oder kostenpflichtige Dienste — trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Der Auftragnehmer tritt insoweit weder als Vermittler noch als Zahlungsempfänger auf (§ 10).

§ 7 Änderungswünsche

(1) Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

(2) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen ein Änderungswunsch auf Umfang und Zeitplan hat. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.

(3) Vorgesehen sind — sofern nicht abweichend vereinbart — zwei Korrekturschleifen. Ob darüber hinausgehende Anpassungen umgesetzt werden, entscheidet der Auftragnehmer.

§ 8 Abnahme

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung an und stellt das Ergebnis zur Prüfung bereit.

(2) Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.

(3) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel rügt oder wenn er das Ergebnis produktiv einsetzt. Auf diese Wirkung wird der Auftraggeber bei Bereitstellung gesondert hingewiesen.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

(5) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vereinbart wurde.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält mit der Übergabe der Arbeitsergebnisse ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(2) Bis zur Übergabe bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine vorherige Nutzung ist nur mit seiner Zustimmung gestattet.

(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemein verwendbare Bestandteile (Bibliotheken, Frameworks, Module, Konzepte und Know-how), die nicht auftraggeberspezifisch sind, weiterhin und für andere Projekte zu nutzen.

(4) Die Übertragung ausschließlicher Rechte oder die Herausgabe des Quellcodes bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

(5) Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse als eigenständiges Produkt ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

§ 10 Fremdleistungen und Drittsoftware

(1) Werden im Projekt Open-Source-Komponenten, Bibliotheken, Schriftarten, Plugins oder kostenpflichtige Dienste Dritter eingesetzt, gelten für diese die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter.

(2) Laufende Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen oder API-Zugänge fallen unmittelbar beim jeweiligen Anbieter an und werden vom Auftraggeber dort selbst beauftragt und beglichen. Der Auftragnehmer leitet keine Zahlungen weiter und erhält keine Provisionen.

(3) Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen von Diensten Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

§ 11 Gewährleistung

(1) Da die Leistungen unentgeltlich erbracht werden (§ 6), bestehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der Auftragnehmer sagt jedoch zu, gemeldete Mängel nach Maßgabe der folgenden Absätze zu beheben, soweit ihm das möglich und zumutbar ist.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und die Nutzung dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Abweichungen in der Darstellung zwischen verschiedenen Browsern, Geräten oder Betriebssystemversionen stellen keinen Mangel dar, solange die Funktion in den vereinbarten Zielumgebungen gegeben ist.

(3) Der Auftraggeber zeigt Mängel nachvollziehbar und unter Angabe der Umstände ihres Auftretens in Textform an.

(4) Der Auftragnehmer bessert gemeldete Mängel in angemessener Frist nach. Gelingt das nach zwei Versuchen nicht, kann jede Seite die Zusammenarbeit beenden. Zahlungs- oder Ersatzansprüche entstehen daraus nicht.

(5) Mängel können innerhalb von drei Monaten ab Übergabe gemeldet werden. Danach endet die Zusage aus Absatz 1.

(6) Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf eigenmächtigen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in den Code, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Änderungen der Systemumgebung ohne Abstimmung beruhen.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3a) Da der Auftragnehmer unentgeltlich tätig wird, haftet er entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 521, 599 BGB darüber hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, in angemessenen Abständen Datensicherungen durchzuführen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 13 Wartung und Support

(1) Wartung, Pflege und Support sind nicht Bestandteil der Entwicklungsleistung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Wurde ein Wartungsvertrag geschlossen, richten sich Reaktionszeiten und Leistungsumfang nach der dort getroffenen Vereinbarung. Ohne abweichende Regelung erfolgt die Bearbeitung werktags innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

(2) Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt unter Nennung des Namens und Logos des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

(2) Ein dezenter Urhebervermerk mit Verlinkung auf die Website des Auftragnehmers im Footer erstellter Websites ist zulässig; er kann auf Wunsch des Auftraggebers entfernt werden.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Wird die Zusammenarbeit vorzeitig beendet, entstehen beiden Seiten daraus keine Zahlungsansprüche. Bereits übergebene Arbeitsergebnisse darf der Auftraggeber im Rahmen von § 9 weiter nutzen.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026

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